Unterlassene Hilfeleistung

2016-03-31Wer nun weiß, Gutes zu tun, und tut’s nicht, dem ist’s Sünde.
Jakobus 4,17

Es gibt im Strafgesetzbuch einen Paragraphen 323 c: Unterlassene Hilfeleistung
Darin steht sinngemäß: Wer einem Menschen in Not nicht beisteht, obwohl es ihm zuzumuten wäre, obwohl für ihn keine Gefahr bestehen würde, der wird bestraft.

Der Paragraph fordert zur Hilfeleistung auf, ja er stellt es sogar unter Strafe, wenn jemand einem anderen seine Hilfe nicht zukommen lässt. Es gibt da das schöne Wort vom „Tun durch Unterlassen“.

Nichts anderes sagt der heutige Lehrtext aus. Das Gute, das ich nicht tue, ist ja schon das Böse, das ich tue. Wenn ich weiß, was gut ist, und ich tue es nicht, dann ist es schlimm. Wenn ich aus Faulheit, aus Bequemlichkeit oder aus Feigheit etwas nicht tue, dann wird es mir irgendwann zur Last gelegt.

Ich kann mich auch nicht herausreden, ich hätte nicht mitgemacht, beispielsweise wenn über einen anderen hergezogen wird, wenn sein Ruf ruiniert wird. Wenn ich dann dabeistehe und nichts dagegen tue, ist es nicht in Ordnung.

Wir haben immer die Wahl.

Die Strafe kommt – im Strafgesetzbuch von Deutschland wird mit Freiheitsstrafe gedroht. Im Jakobusbrief wird festgestellt, dass es Sünde ist, das Gute nicht zu tun. Sünde ist die Trennung von Gott. Und Sünde wird irgendwann dazu führen, dass ich zur Rechenschaft gezogen werde. Hier geht es auch nicht um „große“ oder „kleine“ Sünden – im Endeffekt ist jede Sünde etwas, was mich von Gott trennt.

Lieber himmlischer Vater, bitte lass mich die Augen offen halten und sehen, wo ich Gutes tun kann. Und dann gib mir die Kraft es zu tun. Amen.

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